27. Nov. 2019

Preise und Kosten von Hörgeräten (Teil 1)

— ca. 7 Minuten Lesezeit —

Bei Hörgeräten handelt es sich um eine wichtige Investition, bei der man natürlich sicher gehen möchte, dass sich das aufgewendete Geld und die aufgewendete Zeit lohnen. Meine Empfehlung ist es daher, mehrere Geräte bis zu zwei Wochen in Ihrem Alltag zu testen, bevor Sie sich endgültig für eine Hörhilfe entscheiden. Denn Sie werden das Gerät nach dem Kauf die Woche über tagtäglich tragen – aus diesem Grund sollte Ihr Hörgerät auch perfekt funktionieren.

Die Unter­schiede eines privat- und gesetz­lich Ver­si­cher­ten

Zunächst ist zu sagen, dass es zwei unter­schied­li­che Arten von Ver­si­cher­ten gibt: die gesetz­lich und die privat Ver­si­cher­ten.

Hör­ge­räte sind indi­vi­du­ell auf Sie ange­passte Medi­zin­pro­dukte, ver­gleich­bar wie Ein­la­gen für die Schuhe oder ein Zahn­er­satz. Daher bezu­schus­sen die Kran­ken­has­sen Ihren Kauf von Hör­ge­rä­ten. Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zahlen bei einer bei­doh­ri­gen Ver­sor­gung ca. 1.500 EUR dazu. Bei einer ein­sei­ti­gen Ver­sor­gung die Hälfte, dem­entspre­chend 750 EUR. Die Zuzah­lung der pri­va­ten Kran­ken­kas­sen weicht von der gesetz­li­chen erheb­lich ab. Meis­tens aber zahlen diese ca. 3.000 EUR bei einer bei­doh­ri­gen Ver­sor­gung und ca. 1.500 EUR bei einer ein­sei­ti­gen Ver­sor­gung dazu.

Wei­ter­hin wird zwi­schen einer Erst-, Folge- oder einer vor­zei­ti­gen Wie­der­ver­sor­gung unter­schie­den. Eine Erst­ver­sor­gung bedeu­tet, dass sowohl der gesetz­lich als auch der privat Ver­si­cherte eine Ver­ord­nung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt benö­tigt. Bei der Fol­ge­ver­sor­gung ver­hält es sich so, dass ein gesetz­lich Ver­si­cher­ter keine Ver­ord­nung durch den HNO benö­tigt, der privat Ver­si­cherte hin­ge­gen schon – dabei hat der gesetz­lich Ver­si­cherte nach sechs Jahren wieder Anspruch auf ein neues Hör­ge­rät, der privat Ver­si­cherte bereits nach fünf Jahren.

Ver­lust­ver­sor­gung oder irrepa­ra­bles Hör­ge­rät

Bei einer vor­zei­ti­gen Ver­sor­gung, z.B. bei Ver­lust, zu star­ker Hör­min­de­rung oder einem irrepa­ra­blen Hör­ge­rät, hat der Ver­si­cherte schon früher als die offi­zi­elle Ver­sor­gungs­zeit von fünf oder sechs Jahren einen Anspruch auf neue Geräte von seiner Kran­ken­kasse. Dieses muss aller­dings immer durch einen HNO-Arzt mit­tels einer neuen Ver­ord­nung bestä­tigt werden.

All­ge­meine Kosten

Hör­ge­räte kosten zwi­schen 1.500 EUR und 6.000 EUR, je nach Bedarf und Wunsch des Kunden. Es ist daher unab­ding­bar, eine genaue Bedarfs­ana­lyse durch­zu­füh­ren. Das teu­erste Gerät muss zwangs­läu­fig nicht immer das geeig­netste für Sie sein. Denn je mehr Funk­tio­nen ein Hör­ge­rät hat, desto höher ist der Preis. Werden Sie all diese Funk­tio­nen über­haupt benö­ti­gen? Dies gilt es her­aus­zu­fin­den. Eine Viel­zahl an Kunden ist mit einem Gerät, das die Kran­ken­kasse über­nimmt, bereits bes­tens ver­sorgt. Von mir erhal­ten Sie zu jeder Zeit eine ehr­li­che und fach­li­che Ein­schät­zung Ihrer Situa­tion. Sehen Sie sich auch hierzu gern meine Bewer­tun­gen auf der Web­seite bzw. Google an.

Hör­ge­rä­te­preise nach Modell­klas­sen

Hör­hil­fen werden in die fol­gen­den drei Tech­no­lo­gie­ebe­nen bzw. Preis­klas­sen ein­ge­teilt: Basis­ge­räte, Mit­tel­klasse und Ober­klasse (High-End). Dabei bieten alle drei Klas­sen eine erst­klas­sige Klang­qua­li­tät, eine opti­male Sprach­ver­ständ­lich­keit und eine Hin­ter­grund­ge­räusch­re­du­zie­rung.

Basisklasse/​Kassengeräte: Diese Geräte werden fast kom­plett von Ihrer gesetz­li­chen Kran­ken­kasse über­nom­men (ca. 1.500 EUR beid­sei­tig). Ihr Anteil beträgt ledig­lich 20 EUR. Bei diesen Gerä­ten han­delt es sich um voll­di­gi­tale Hör­ge­räte. Sie ver­fü­gen über Richt­mi­kro­fone, einer Rück­kopp­lungs­un­ter­drü­ckung und einer Stör­ge­räusch­un­ter­drü­ckung. Sie bieten anpass­bare Hör­pro­gramme, haben eine gute Ver­stär­kung und bieten min­des­tens vier Kanäle. Zu den Basis­ge­rä­ten zählen z. B. das Nevara 1 Nano von Ber­n­a­fon oder das Intuis 3 S von Sie­mens. Wenn Sie viel Zeit zu Hause ver­brin­gen, ist ein Basis­ge­rät sehr effek­tiv.

Anschluss­klasse: Diese Geräte liegen preis­lich für einen gesetz­lich Ver­si­cher­ten bei ca. 700 EUR Zuzah­lung für beide Ohren. Der Vor­teil dieser Hör­ge­räte liegt darin, dass eine auto­ma­ti­sche Situa­ti­ons­er­ken­nung das Hören in einer geräusch­vol­len Umge­bung kom­for­ta­bler gestal­tet bzw. mehr Kanäle, bis zu zwölf an der Zahl, dafür sorgen, dass Ihr Hör­ge­rät sen­si­bler reagiert. Zudem ist es mög­lich, den Fern­se­her und Ihr Handy mit den Hör­ge­rä­ten zu kop­peln. Zu den Anschluss­ge­rä­ten gehö­ren z. B. das Siya 2 mini Ex von Oticon oder das Zerena 1 NR von Ber­n­a­fon. Eine Akku­mög­lich­keit ist eben­falls gege­ben.

Mit­tel­klasse: Das sind Hör­ge­räte, deren Zuzah­lung für einen gesetz­lich Ver­si­cher­ten bei ca. 1.700 EUR für beide Ohren liegt. Neben einer noch effek­ti­ve­ren Situa­ti­ons­er­ken­nung und mehr Kanä­len, bis zu 24, ist zu erwäh­nen, dass hier­durch das Hör­ge­rät noch besser die Spra­che von Hin­ter­grund­ge­räu­schen tren­nen kann. Diese Hör­sys­teme sind lern­fä­hig und können sich den Vor­lie­ben des Trä­gers anpas­sen. Sie können das Hör­ge­rät mit einer App auf Ihrem Smart­phone steu­ern und sind eben­falls Blue­tooth fähig. Zu den Mit­tel­klas­se­ge­rä­ten gehö­ren z. B. das Sound Excite 5 R 312 oder das Evoke 220 von Widex.

Ober­klasse (High-End): Hör­sys­teme dieser Klasse erfor­dern eine Zuzah­lung für gesetz­li­che Ver­si­cherte von ca. 3.500 EUR. Sie bieten Ihnen die beste Tech­no­lo­gie für Ihre Ohren. Hör­ge­räte dieser Preis­klasse sind vor allem für Leute geeig­net, die viel unter­wegs oder/​und stän­dig akus­tisch ungüns­ti­gen Situa­tio­nen aus­ge­setzt sind. Bis zu 48 Kanäle und eine stän­dige ​„Abtas­tung“ Ihres Umfel­des sollen dazu bei­tra­gen, höchs­ten Kom­fort in jeder Situa­tion zu genie­ßen. Dar­über hinaus lassen sie sich mit vielen Mul­ti­me­dia­ge­rä­ten kop­peln, können per App auf Ihrem Smart­phone ein­ge­stellt werden. Zu den Ober­klas­se­ge­rä­ten gehö­ren z. B. das Evoke 440 von Widex oder das Audéo M90 von Phonak.

Die Kosten eines Im-Ohr-Hör­ge­räts

Viele Akus­ti­ker bieten keine Im-Ohr-Geräte als Kas­sen­ge­rät an. Der Grund dafür ist meis­tens ein höhe­rer Auf­wand wie z.B. durch das Abfor­men der Ohren. Ich biete Ihnen ein sol­ches Gerät auch im Kas­sen­seg­ment an (ein Zuzah­lungs­ge­rät). Denn Tech­nik, die man hinter dem Ohr ver­bauen kann, kann man auch im Ohr ver­bauen. Ein Ohr-Abdruck muss so oder so genom­men werden. Eine Viel­zahl an Her­stel­lern bietet bereits ein kos­ten­lo­ses Pro­be­tra­gen als Ser­vice an, sodass keine Kosten ent­ste­hen. Es besteht somit kein preis­li­cher Unter­schied zwi­schen Im-Ohr-Gerä­ten und Hinter-dem-Ohr-Gerä­ten.

Lesen Sie im 2. Teil meines Blog­ar­ti­kels, was Sie als Rent­ner beach­ten müssen, wie lange die Ver­ord­nung gültig ist, ob es Ober­gren­zen bei den Kran­ken­kas­sen gibt und welche Fol­ge­kos­ten auf Sie zukom­men können.


Bei Anre­gun­gen und Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt jeder­zeit zur Verfügung.

Herz­lichst,
Ihr René Kleine

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