07. Jan. 2020

Preise und Kosten von Hörgeräten (Teil 2)

— ca. 10 Minuten Lesezeit —

Erfahren Sie, was Sie als Rentner beim Kauf eines Hörgeräts beachten sollten, welche Obergrenzen es gibt und mit welchen Folgenkosten Sie rechnen müssten. Im ersten Teil meines Artikels Preise und Kosten von Hörgeräten zeige ich Ihnen die Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten und den einzelnen Modellklassen auf.

Was zahle ich als Rent­ner?

Den Kran­ken­kas­sen­bei­trag erhält sowohl jemand, der Rente bezieht als auch jemand, der berufs­tä­tig ist. Sollte sich ein gesetz­lich ver­si­cher­ter Rent­ner oder Berufs­tä­ti­ger für ein Kas­sen­ge­rät ent­schei­den, bezahlt dieser nur 10 EUR pro Ohr. Ist der­je­nige zuzah­lungs­be­freit, muss er auch diese 10 EUR (oder 20 EUR für beide Ohren) nicht zahlen, son­dern bekommt das Hör­ge­rät kos­ten­frei.


Die Beson­der­heit hier­bei: Wenn ein gesetz­lich Ver­si­cher­ter ein Kas­sen­ge­rät erhält, sind in den fol­gen­den sechs Jahren alle Repa­ra­tu­ren kos­ten­frei. Ent­schei­det er sich hin­ge­gen für ein Zuzah­lungs­ge­rät, muss er sich in den sechs Jahren auch an etwai­gen Repa­ra­tur­kos­ten betei­li­gen.

Wie lange ist die Ver­ord­nung für ein Hör­ge­rät gültig?

Das ist von Kran­ken­kasse zu Kran­ken­kasse unter­schied­lich. Bei eini­gen ist die Ver­ord­nung ledig­lich 28 Tage gültig, bei ande­ren kann sie bis zu einem halben Jahr gültig sein.
Das Opti­male wäre, wenn Sie mit Ihrer Ver­ord­nung zu Ihrem Akus­ti­ker gehen und dieser stellt eine Ver­sor­gungs­an­zeige bei der Kran­ken­kasse (diese gilt als Vor­in­for­ma­tion, damit die Kran­ken­kasse weiß, welche Kosten bei diesem Kunden zu erwar­ten sind). Wenn die Ver­sor­gungs­an­zeige gestellt wurde, hat man als Kunde theo­re­tisch zwei Jahre Zeit, ver­schie­dene Hör­ge­räte aus­zu­pro­bie­ren. Bei privat Ver­si­cher­ten hat die Ver­ord­nung eine immer­wäh­rende Gül­tig­keit. Dort exis­tiert keine zeit­li­che Begren­zung.

Besit­zen pri­vate Kran­ken­kas­sen eine Ober­grenze?

Einige pri­vate Kran­ken­kas­sen zahlen mehr als 3.000 EUR für beide Ohren. Je nach Tarif des Ver­si­cher­ten kann es mög­lich sein, dass die Kran­ken­kasse mehr oder auch weni­ger zahlt. Als privat Ver­si­cher­ter kann man sich vorher dar­über infor­mie­ren, was von den Kran­ken­kas­sen über­nom­men wird. Auch bei der Regel­ver­sor­gungs­zeit gibt es Unter­schiede. Es gibt Kran­ken­kas­sen, die bereits nach drei Jahren wieder neue Hör­ge­räte bezu­schus­sen.

Ein Tipp: Klären Sie die Moda­li­tä­ten der Kran­ken­kasse von Vor­ne­her­ein ab, damit Sie sich darin sicher sind, an welche Richt­li­nien Sie sich halten soll­ten oder müssen.

Habe ich einen Anspruch auf Hör­ge­räte, die die Kran­ken­kas­sen­leis­tun­gen über­stei­gen?

In der Regel nicht, denn die Kran­ken­kas­sen haben ihre Zuzah­lun­gen bereits 2013 von ca. 800 EUR auf 1.500 EUR ange­ho­ben. Haupt­säch­lich des­we­gen, damit der Kunde auch im Stan­dard- bzw. Kas­sen­be­reich eine bes­sere Ver­sor­gung bekommt. Wenn ein Kunde ein Hör­ge­rät möchte, das die Kran­ken­kas­sen­leis­tun­gen über­steigt, kann er natür­lich Klage beim Sozi­al­ge­richt ein­rei­chen. Das ist dann in der Regel aber eine pri­vate Aus­gabe, die man selbst zu tragen hat. Dar­über hinaus kann sich solch ein Pro­zess zwei bis drei Jahre hin­zie­hen und ergibt daher eher wenig Sinn.

Gibt es Min­dest­stan­dards?

Ja, die gibt es. Sie wurden 2013 ein­ge­führt und besa­gen fol­gen­des:

  • Ein Hör­ge­rät muss min­des­tens vier Kanäle besit­zen, also vier Ein­stell­mög­lich­kei­ten für den Akus­ti­ker
  • Es müssen min­des­tens drei Hör­pro­gramme ein­stell­bar sein, wie z. B. Musik, Gesell­schaft oder Tele­fon
  • Es müssen sowohl Stör­ge­räusch­un­ter­drü­ckung als auch eine Rück­kop­pe­lungs­un­ter­drü­ckung vor­han­den sein

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass alle Hör­ge­rä­te­her­stel­ler Geräte anbie­ten, die Ihrem Budget und Ihren Bedürf­nis­sen ent­spre­chen. Soge­nannte High-End Geräte ent­hal­ten ihrem Namen ent­spre­chend die besten und neu­es­ten Funk­tio­nen. Ein­fa­che Modelle dage­gen ent­hal­ten die vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­nen Basis­funk­tio­nen und sind damit natür­lich auch wesent­lich güns­ti­ger.

Wie komme ich zur Kos­ten­über­nahme der Kran­ken­kasse?

Wie bereits vor­her­ge­hend erwähnt wird eine Ver­ord­nung benö­tigt, mit der Sie sich an Ihren Akus­ti­ker wenden. Dieser stellt dann die Ver­sor­gungs­an­zeige und dar­auf­hin bekom­men Sie per Post von der Kran­ken­kasse einen Bescheid, ob eine Kos­ten­über­nahme statt­fin­det oder nicht. Der Akus­ti­ker selbst wird auch infor­miert, sodass Sie als Kunde im Grunde mit sämt­li­chen Moda­li­tä­ten nichts zu tun haben, son­dern der Hör­akus­ti­ker sich um Alles küm­mert. Dies ist im Ser­vice mit inbe­grif­fen.

Gibt es Unter­schiede bei den Kran­ken­kas­sen?

Ja. Einige Kran­ken­kas­sen ver­zich­ten vorab durch­aus auf solch eine Ver­sor­gungs­an­zeige, das ist aber eher selten der Fall. Auch bei der Zuzah­lung gibt es Unter­schiede. Diese sind zwar nicht gra­vie­rend, aber soll­ten im ersten Bera­tungs­ge­spräch ange­spro­chen und geklärt werden. Der Akus­ti­ker ist meist gut dar­über infor­miert, welche Kran­ken­kas­sen welche Ansprü­che stel­len.

Gibt es nach dem Kauf Fol­ge­kos­ten?

Wenn sich ein Ver­si­cher­ter für ein Zuzah­lungs­ge­rät und damit gegen ein Kas­sen­ge­rät ent­schei­det, zahlt die Kran­ken­kasse dem Hör­akus­ti­ker vorab eine Repa­ra­tur­pau­schale. Diese beträgt in der Regel 250 EUR für beide Ohren bei einem Ver­sor­gungs­ab­schluss. Diese Pau­schale gilt dann für sechs Jahre. Danach hat der Kunde wieder einen Anspruch auf ein neues Hör­ge­rät.

Stehen Repa­ra­tu­ren an, werden diese 250 EUR auf­ge­braucht. Über­stei­gen die Kosten die 250 EUR in den sechs Jahren, wird der Kunde mit ein­be­zo­gen und muss die Kosten selbst antei­lig tragen.

Hier ist zu sagen, dass die Kosten selten bis gar nicht über­schrit­ten werden, wenn ein Kunde seine Hör­hilfe rich­tig pflegt und die mit dem Akus­ti­ker ver­ein­bar­ten regel­mä­ßi­gen War­tungs­ter­mine ein­hält und wahr­nimmt.
Ein pri­vat­ver­si­cher­ter Kunde bekommt eine Rech­nung, soll­ten Repa­ra­tu­ren anste­hen. Diese gibt er an seine Kran­ken­kasse weiter, die diese dann über­nimmt.
Ent­schei­det sich ein gesetz­lich Ver­si­cher­ter für ein zuzah­lungs­freies Gerät, sind alle Repa­ra­tu­ren in den fol­gen­den sechs Jahren kos­ten­frei. Stehen nach Ablauf der sechs Jahre noch Repa­ra­tu­ren an, besteht ohne­hin Anspruch auf ein neues Hör­ge­rät und eine Repa­ra­tur ist dann nicht mehr nötig. Dies gilt sowohl für gesetz­lich als auch für privat ver­si­cherte Kunden.

Wer küm­mert sich um die Abrech­nung der Kran­ken­kasse?

Das über­nimmt Ihr Hör­akus­ti­ker für Sie. Sie als Kunde haben damit nichts zu tun.

Was kos­test das Zube­hör für ein Hör­ge­rät und welche Vari­an­ten des Zube­hörs gibt es?

Als Zube­hör für Hör­ge­räte zählen z.B. Fern­be­die­nun­gen, Akku­la­de­sta­tio­nen, Blue­tooth Ver­bin­dun­gen mit dem Fern­se­her, Handy oder mit dem Fest­netz­te­le­fon.
Solch ein Zube­hör wird weder bei einem gesetz­lich noch bei einem privat Ver­si­cher­ten von seiner Kran­ken­kasse über­nom­men.

Aller­dings gibt eine Aus­nahme: bei Kin­der­hör­ge­räte. Sind Kinder schwer­hö­rig, brau­chen sie Mikro­fone oder eine Funk­an­lage, damit sie z.B. den Lehrer ver­ste­hen und am Unter­richt teil­neh­men können. Die Kran­ken­kas­sen über­neh­men sol­ches Zube­hör. Kinder haben auf diesem Gebiet eine beson­dere Stel­lung. Bei Erwach­se­nen ver­hält es sich so, dass hier in der Regel von den Kran­ken­kas­sen kein Zube­hör bezu­schusst wird.

Die Kosten einer Fern­be­die­nung liegen bei etwa 100 EUR, einer Akku­la­de­sta­tion bei etwa 300 EUR, die Ver­bin­dung mit dem Fern­se­her via Blue­tooth bei etwa 150 EUR und FM-Anla­gen für Kinder bei ca. 2.000 – 3.000 EUR. 

Gesamt­kos­ten im Jahr

Bei Hör­ge­rä­ten für beide Ohren belau­fen sich die jähr­li­chen Kosten auf ca. 50 – 70 EUR und sind damit sehr über­schau­bar. Benö­tigt werden haupt­säch­lich Bat­te­rien und Pfle­ge­mit­tel.

Wes­halb sollte ich ein Hör­ge­rät kaufen?

Mit dem Kauf eines Hör­ge­räts inves­tie­ren Sie nicht nur in Ihre Gesund­heit. Denn das Ziel ist es auch, Ihre Lebens­qua­li­tät zu stei­gern.

Mein Tipp lautet daher: Fangen Sie nicht erst an, wenn es zu spät ist. Eine früh­zei­tige Ver­sor­gung erleich­tert Ihnen den Ein­stieg in die neue Klang­welt und die Wahr­schein­lich­keit, dass die Hör­ge­räte unge­braucht in die Schub­lade wan­dern ist sehr gering. Gemein­sam finden wir das opti­male Gerät für Sie – vom Klang her betrach­tet und in der gewünsch­ten Preis­klasse.


Bei Anre­gun­gen und Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt jeder­zeit zur Verfügung.

Herz­lichst,
Ihr René Kleine

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